Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.0    Allgemeines, Geltungsbereich, Verkaufsbeschränkungen, Textformklausel

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (i.F. „AGB“ genannt) der Wenzel und Kurz GmbH (i.F. „Verkäufer“ genannt) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren an Kunden, die über den Onlineshop https://www.wenzelundkurz.de/ (i.F. „Onlineshop“ genannt) oder auf anderen Wegen geschlossen werden, ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  2. Die vollständigen Impressumsangaben des Verkäufers sind abrufbar unter: https://www.wenzelundkurz.de/impressum/index.htm
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden.
  4. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern.
  5. Der Verkäufer liefert nur an Kunden mit Sitz in Deutschland oder Österreich.
  6. Bestellungen über den Onlineshop sind nur möglich bei paketversandfähigen Waren.
  7. Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

2.0    Definitionen

 

  1. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
  3. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn ein von außen kommendes, von keiner Partei beherrschbares Ereignis vorliegt, das von niemandem im Rahmen der zuzumutenden Sorgfalt abgewendet werden konnte.
  4. „BGB“ meint das Bürgerliches Gesetzbuch, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
  5. „HGB“ meint das Handelsgesetzbuch, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html

 

3.0    Vertragsgegenstand

 

  1. Der Verkäufer schuldet keine rechtliche Beratung. Sofern der Verkäufer auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen hinweist, hat dies keine rechtssetzende, sondern lediglich klarstellende Wirkung.
  2. Der Verkäufer schuldet keine Beratung hinsichtlich der Materialverträglichkeit der Artikel in Bezug auf die konkrete Anwendung durch den Kunden. Die Angaben des Verkäufers hierzu verstehen sich als unverbindliche Angaben.
  3. Die Parteien vereinbaren die Rechnungsstellung im pdf-Format und Übersendung per E-Mail an die allgemeine oder eine spezielle vom Kunden genannte E-Mail-Adresse.
  4. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

 

3.1       Vertragsgegenstand und Vertragsschluss bei Onlinebestellungen

 

 

  1. Um im Onlineshop des Verkäufers einkaufen zu können, ist eine erfolgreiche Registrierung des Kunden erforderlich. Registrierungsberechtigt sind nur Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten. Zur Registrierung sind folgende Angaben des Kunden unbedingt erforderlich: Vor- und Nachname, Firma, E-Mail-Adresse, Anschrift. Für das Kundenkonto ist ein individuelles und geheimes Passwort zu wählen.
  2. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem Angebot und/oder der Produktdarstellung im Onlineshop.
  3. Die im Onlineshop dargestellten Produktangebote stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen lediglich der Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
  4. Der Kunde legt die gewünschten Waren in den Warenkorb, durchläuft den Bestellprozess und klickt am Ende den Button „zahlungspflichtig bestellen“. Dadurch gibt er ein verbindliches Angebot ab, an das er eine Woche gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit kann der Verkäufer das Angebot annehmen.
  5. Nach Eingang der Bestellung des Kunden erhält dieser eine Bestellbetätigung an seine E-Mail-Adresse geschickt. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden. Sobald diese beim Kunden eintrifft, ist der Vertrag verbindlich geschlossen.
  6. Der Vertragstext wird durch den Verkäufer gespeichert. Der Kunde erhält den Vertragstext per E-Mail zugeschickt. Zusätzlich werden die Bestelldaten im persönlichen Kundenkonto archiviert und können vom Kunden mithilfe seiner Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

 

3.2    Vertragsgegenstand und Vertragsschluss bei sonstigen Bestellungen

 

  1. Die im Katalog des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen und Preise stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
  2. Bei Bestellungen per E-Mail formuliert der Kunde seine Bestellwünsche und sendet diese an den Verkäufer. Dies stellt ein verbindliches Angebot dar, an welches der Kunde eine Woche gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit kann der Verkäufer das Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden.
  3. Bei Bestellungen per Telefon formuliert der Kunde seine Bestellwünsche am Telefon. Dies stellt ein verbindliches Angebot dar. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden.
  4. Bei Bestellungen per Telefax formuliert der Kunde seine Bestellwünsche und sendet diese an den Verkäufer. Dies stellt ein verbindliches Angebot dar, an welches der Kunde eine Woche gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit kann der Verkäufer das Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden.
  5. Bei Bestellungen per Briefpost formuliert der Kunde seine Bestellwünsche und sendet diese an den Verkäufer. Dies stellt ein verbindliches Angebot dar, an welches der Kunde eine Woche gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit kann der Verkäufer das Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung per Briefpost an den Kunden.

 

4.0    Mitwirkungspflichten des Kunden

 

  1. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Stammdaten zu machen. Insbesondere ist eine valide E-Mail-Adresse anzugeben, über die ihm der Vertragstext zugeschickt wird. Ändert sich die E-Mail-Adresse des Kunden im Laufe einer bestehenden Geschäftsbeziehung, hat der Kunde diese Änderung unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
  2. Bei Nutzung des Onlineshops ist der Kunde verpflichtet, seine Eigenschaft als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB durch aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen. Geeignete Unterlagen sind insbesondere ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister und eine Kopie der Gewerbeanmeldung des Kunden. Die Nachweise hat der Kunde auf eigene Kosten an den Verkäufer zu senden.
  3. Nutzt der Kunde die Registrierung im persönlichen Kundenbereich, erhält der Kunde individuelle Zugangsdaten, die aus seiner E-Mail-Adresse und einem geheimen Passwort bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten und keinem unbefugtem Dritten zu offenbaren.
  4. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
  5. Der Kunde hat auf eigene Verantwortung und Kosten vor Anwendung der bestellten Artikel eine Materialverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
  6. Der Kunde hat vor Bestellung von Artikeln das ggf. verfügbare Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) 1907/2006 zur Kenntnis zu nehmen und sich darüber zu informieren, ob er den gewünschten Artikel für den geplanten Zweck einsetzen darf.
  7. Der Kunde hat vor Bestellung von Artikeln das ggf. verfügbare Produktdatenblatt zur Kenntnis zu nehmen und sich insbesondere über den Anwendungsbereich und die Anwendungshinweise zu informieren.
  8. Der Kunde versichert gegenüber dem Verkäufer, das Produkt- und das Sicherheitsdatenblatt auch den Personen zur Verfügung zu stellen, die die erworbenen Artikel anwenden werden.

 

 

5.0    Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers „ab Werk“, ausschließlich Versand; dieser wird gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Werden zwischen den Parteien spezielle Rahmenkonditionen hinsichtlich der Artikelpreise vereinbart, sind diese für den Kunden im persönlichen  Kundenkonto einsehbar.
  3. Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z.B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.
  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. Der Abzug von Skonto wird lediglich in den Fällen anerkannt, die unter nachfolgendem Link abrufbar aufgelistet sind: https://www.wenzelundkurz.de/zahlungsbedingungen/index.htm
  6. Skontovereinbarungen beziehen sich lediglich auf den Brutto-Warenwert.
  7. Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Onlineshop des Verkäufers unter https://www.wenzelundkurz.de/zahlungsbedingungen/index.htm angegeben werden.
  8. Bei Zahlung mittels Vorkasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
  9. Bei Zahlung mittels Rechnung wird der Kaufpreis mit Zugang der Waren und der Rechnung beim Kunden fällig. 
  10. Bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
  11. Fälligkeit tritt mit Zugang der Rechnung bei Kunden ein. Verzug mit der Zahlung tritt 14 Tage nach Fälligkeit ein. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Absatz 2 BGB).

 

 

6.0    Liefer- und Versandbedingungen, Versandgefahr, Lagergeld

 

  1. Die Warenlieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift oder per Selbstabholung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich bei Versand ist die in der Bestellabwicklung angegebene Lieferanschrift des Kunden.
  2. Wünscht der Kunde Abholung der Ware, hat er die gewünschte Abholzeit (Tag und Uhrzeit) dem Verkäufer mitzuteilen. Die Abholung ist ausschließlich zu den gewöhnlichen Büroöffnungszeiten montags bis freitags möglich. Ein verbindlicher Abholtermin kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer die gewünschte Zeit des Kunden bestätigt.
  3. Dem Verkäufer steht das Auswahlermessen hinsichtlich der Transportperson, des Versandweges und der Verpackung zu.
  4. Sofern beim Artikel nichts anderes angegeben, beträgt die unverbindliche Lieferfrist zwei Wochen ab Vertragsschluss. 
  5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
  6. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
  7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
  8. Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
  9. Werden Versand oder Zustellung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

 

 

8.0    Gewährleistung

 

  1. Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, sofern die nachfolgenden Bestimmungen nicht davon abweichen:
  2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Erkennen anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, so muss er zusätzlich den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) nachkommen. Unterlässt der kaufmännische Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
  3. Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
  4. Geringfügige oder unerhebliche technische Änderungen sowie unwesentliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
  5. Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  6. Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.
  7. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung, den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht. Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
  8. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  9. Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten des Kunden lässt den Kaufpreisanspruch des Verkäufers unberührt.
  10. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  11. Ansprüche des Kunden auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen oder den Ausbau der mangelhaften Ware und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware sind ausgeschlossen.
  12. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  13. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht

- für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,

- für Schadensersatzansprüche des Kunden,

- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie

- für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.

 

 

9.0    Haftung

 

  1. Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
  2. Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
  3. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

 

 

10.0  Höhere Gewalt

 

(1)     Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. 

(2)     Als höhere Gewalt werden insbesondere folgende Ereignisse angesehen:

  • Überschwemmungen; 
  • Erdbeben; 
  • Naturkatastrophen;
  • Sturm;
  • Hurrikan;
  • Feuer;
  • Kriege und Bürgerkriege;
  • Revolutionen;
  • Embargos und Boykottaufrufe 
  • Pandemien

 

 

11.0  Eigentumsvorbehalt

 

  1. Der Verkäufer liefert Waren ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn er sämtliche gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten aus dem Vertrag und laufenden Geschäftsverbindungen mit dem Verkäufer getilgt hat.
  2. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich und ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere vor Schäden zu bewahren.
  3. Dem Kunden ist es untersagt, die Vorbehaltsware an Dritte zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter im Hinblick auf die Vorbehaltsware hat der Kunden dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  4. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Es gelten die nachstehenden Bedingungen.
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets im Namen und im Auftrag vom Verkäufer. Der Verkäufer gilt mithin als Hersteller. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder umgebildet oder mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, besteht das Eigentum vom Verkäufer an der Sache fort bzw. erlangt der Verkäufer im Verhältnis des der Fakturenwerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die Forderungen, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen, tritt der Kunde bereits jetzt an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung weiterveräußert wird.
    3. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung weiterhin berechtigt. Die Befugnis vom Verkäufer zur eigenständigen Einziehung bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt. Ist dies allerdings der Fall, hat der Kunde auf Verlangen gegenüber dem Verkäufer sämtliche im Zusammenhang mit der Forderungseinziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen bereitzustellen sowie den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Zudem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen.
    4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

 

12.0  Aufrechnungsrecht, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

 

  1. Der Kunde darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtbeschluss festgestellt sind oder vom Verkäufer unbestritten bleiben, es sei denn, die Gegenforderung und die aufgerechnete Hauptforderung sind synallagmatisch miteinander verknüpft.
  2. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die zugrunde liegenden Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  3. Eine Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden aus dem geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen.

 

 

13.0  Änderungsvorbehalt

 

(1)     Der Verkäufer behält sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, es ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Verkäufer wird den Kunden über Änderungen des Vertrags rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung den neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Verkäufer wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

(2)     Der Verkäufer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

(a) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist;

(b) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Kunden;

(c) soweit der Verkäufer verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Vertragsbestimmungen mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;

(d) soweit der Verkäufer damit einem gegen ihn gerichtetes Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder

(e) soweit der Verkäufer zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.

(3)     Der Verkäufer wird über solche Änderungen der AGB in Textform informieren.

 

 

14.0  Datenschutz

 

  1. Der Verkäufer erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden und ggf. seiner Beschäftigten zur Ausführung der Bestellung.
  2. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten beim Verkäufer finden sich in der Datenschutzinformation unter https://www.wenzelundkurz.de/datenschutz/index.htm

 

 

15.0  Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG).
  2. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
  3. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

 

Stand: Juli 2023

 

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